1 Allgemeines
1.1 Diese AGB gelten gleichermaßen für die Opteamax GmbH und die Opteamax Infrastructure GmbH. Beide Unternehmen werden der Einfachheit halber nachfolgend mit dem Kurznamen Opteamax zusammengefasst.
1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage jeglicher Geschäftsbeziehungen der Opteamax.
1.3 Regelungen, die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen aufheben oder verändern, sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch Opteamax gültig.
2 Wirksamkeit von Verträgen
2.1 Verträge werden nach beiderseitiger Unterzeichnung wirksam.
2.2 Die Unterschrift des Kunden gilt als Anerkennung des Vertrages, sobald sie per Faxübertragung, urschriftlich oder als PGP signierte Email vorliegt. Der Kunde verpflichtet sich nach einer fernschriftlichen Vertragsunterzeichnung, den Vertrag urschriftlich in zweifacher Form mit eigenhändiger Unterschrift der Opteamax zuzusenden.
3 Preise
3.1 Soweit nicht anders vereinbart, ist die Opteamax 14 Tage ab Angebotsdatum an die Preise gebunden.
3.2 Maßgebend für alle Geschäftsvorfälle ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Preisliste.
3.3 Preisänderungen bei Langzeitverträgen treten erst mit Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes in Kraft.
3.4 Maßgebend für alle Geschäftsvorfälle sind generell die Nettopreise der Opteamax . Sollten auf Preislisten Bruttopreise verzeichnet sein, dienen diese ausschließlich als Orientierungshilfe.
4 Rechnungsstellung
4.1 Die Rechnungsstellung erfolgt generell per Email.
4.2 Auf Wunsch des Kunden ist eine Rechnungszustellung per Post möglich. Diese wird dann mit einer Bearbeitungsgebühr gemäß Preisliste berechnet.
5 Zahlungsweise
5.1 Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder im SEPA-Lastschriftverfahren.
5.2 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen fällig. Die Höhe der Zinsen liegt um einen Prozentpunkt über den jeweiligen Kontokorrentzinsen der Geschäftsbank der Opteamax.
5.3 Ein Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen führt zur fristlosen Kündigung des Vertrages bei Fortbestand der Forderungen.
6 Übertragung
6.1 Opteamax behält sich vor, ihre Rechte und Pflichten auf Dritte, z.B. eine Tochtergesellschaft oder einen Rechtsnachfolger, zu übertragen. Sie verpflichtet sich, ihre Kunden mindestens einen Monat vor Übertragung per Email auf den Vorgang hinzuweisen. Der Kunde erhält in diesem Falle ein außerordentliches Kündigungsrecht, sofern er für ihn entstehende Nachteile durch diese Übertragung nachweisen kann.
6.2 Die Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden auf Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich. Es gilt eine Ankündigungspflicht von einem Monat.
7 Gewährleistung und Haftung
7.1 Der Kunde verpflichtet sich, festgestellte Mängel umgehend der Opteamax mitzuteilen.
7.2 Mängel werden von Opteamax in angemessener Frist behoben. Voraussetzung ist, dass die Mängel mitgeteilt und reproduzierbar sind. Sind mitgeteilte Mängel bei einer Überprüfung nicht feststellbar, so trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung.
7.3 Wird eine von Opteamax erstellte Software durch den Kunden oder Dritte erweitert oder geändert, erlischt die Gewährleistung.
7.4 Die kaufmännischen Rüge- und Untersuchungspflichten des Kunden bleiben von den vorgenannten Regelungen unberührt.
7.5 Opteamax haftet für Schäden, die nachweislich in vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen liegen.
7.6 Opteamax haftet nicht für Datenverluste auf dem von ihr bereitgestellten Internetspeicherplatz.
7.7 Eine Haftung für Erreichbarkeitsausfälle wird nur übernommen, wenn diese im direkten Verschulden der Opteamax begründet sind und die vereinbarten Zeitfenster überschritten werden. Soweit nicht anders vereinbart, liegt die Erreichbarkeitsgarantie bei 99,5% im Jahresschnitt.
7.8 Jegliche Haftung ist auf den jeweiligen Auftragswert beschränkt.
8 Formvorschrift und Nebenabreden
8.1 Für alle Verträge und alle etwaigen Änderungen gilt die Schriftform.
8.2 Die Angestellten sowie sonstige Mitarbeiter der Opteamax sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages, einschließlich der Geschäftsbedingungen, hinausgehen.
9 Datenschutz
9.1 Opteamax speichert alle Daten des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt Opteamax auch zur Beratung ihrer Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Dienstleistungen.
9.2 Opteamax wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den ihn betreffenden gespeicherten Datenbestand vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.
9.3 Opteamax weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass Opteamax das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot, und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet können technisch in der Lage sein, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren.
9.4 Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge. Der Kunde erteilt seine Einwilligung in die Veröffentlichung und Weitergabe der vollständigen Registrierungsdaten im Abfrageservice der Domainregistrierungsinstitutionen im Internet, um jedermann die Abfrage der zu einer Domain gehörenden Registrierungsdaten zu ermöglichen.
9.5 Die Opteamax verfügt über eine gesonderte Datenschutzvereinbarung, die Bestandteil dieser AGB ist. Diese kann jederzeit unter https://www.opteamax.eu/datenschutz/ abgerufen werden.
10 Verfügbarkeit und Wartungsfenster
10.1 Opteamax sichert eine Verfügbarkeit der Internetdienste Ihrer Server von 99,5% zu. Ausfälle, die innerhalb der Zusicherungstoleranz liegen, führen nicht zu einem Minderungsanspruch des Kunden.
10.2 Ausfallzeiten, die durch Sperrung von Internetdiensten aufgrund von Zahlungsrückständen oder Verstößen gegen die AGB oder die Vertragsvereinbarungen zurückzuführen sind, werden nicht auf die Verfügbarkeitstoleranz angerechnet.
10.3 Opteamax ist berechtigt, Wartungsarbeiten an Internetdiensten täglich in der Zeit von 00:00h bis 05:00h ohne vorherige Ankündigungspflicht durchzuführen.
10.4 Wartungsarbeiten, die über das vereinbarte Wartungsfenster hinausgehen, werden mit einer Vorlaufzeit von fünf Tagen angekündigt, sofern sie nicht zur unmittelbaren Behebung akuter Störungen erforderlich sind.
11 Sperrungen von Diensten
11.1 Opteamax behält sich das Recht vor, Internetdienstleistungen oder Teile von Internetdienstleistungen zu sperren, sofern ein begründeter Verdacht besteht, dass angebotene Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen oder der Dienstleister durch diese Dienste oder Dienstleistungen in Mitstörerhaftung genommen werden kann. In besonderen Fällen (z.B. Kinderpornografie) ist Opteamax verpflichtet dies zur Anzeige zu bringen.
11.2 Eine Sperrung von Diensten bedarf keiner vorherigen Ankündigung. Eine Information über entsprechende Sperrungen erfolgt einmalig und ausschließlich per Email an die bei Opteamax zuletzt angegebene Kontakt-Email-Adresse.
11.3 Wird durch die vom Kunden genutzen Dienste der Betrieb der Infrastruktur der Opteamax über das vereinbarte Maß belastet – unabhängig ob durch passiven Einfluss (z.B.Opfer einer DoS-Attacke) oder aktiven Einfluss (z.B. Fehlerhafte Scripte, die die Server über das normale Maß auslasten) – ist Opteamax berechtigt die betroffenen Dienste, bis zur Behebung der Ursache zu sperren.
12 Software-Lizenzrechte
12.1 Jegliche von Opteamax erstellte Software bleibt vollständig Eigentum der Opteamax, es sei denn, eine Exklusiv-Nutzung wurde vor Erstellung der Software schriftlich vereinbart.
12.2 Opteamax behält sich vor, auch nach Beendigung von Verträgen, Lizenz- und Nutzungsgebühren für die weitere Nutzung von Software, die dem Kunden von Opteamax zur Verfügung gestellt wurde, zu berechnen. Dies gilt auch für Software, die im Rahmen von Wartungsverträgen während der Vertragslaufzeit kostenfrei zur Verfügung gestellt wurde.
12.3 Durch die Nutzungsüberlassung von Software erhält der Kunde weder ein Recht zur Vervielfältigung oder Modifikation der Software, noch ist der Kunde berechtigt, Strategien, Algorithmen oder Arbeitsweisen von Software, die von Opteamax erstellt wurde, in eigene oder fremde Projekte zu übertragen.
13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, so gelten folgende besondere Bestimmungen:
13.1 Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer gilt ausschließlich deutsches Recht.
13.2 Gerichtsstand ist der Sitz der Opteamax, zur Zeit Amtsgericht Linz
14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen von Verträgen, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen, unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des jeweiligen Vertrages im Übrigen unberührt. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder ihr nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn Sie die Unwirksamkeit der Vereinbarung gekannt hätten. Gleiches gilt für Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.